
Ärztliche Bescheinigungen
Boote

Ärztliche Untersuchungen für nautische Lizenzen
In unserem Zentrum in Palma können Sie das ärztliche Attest erhalten, das für die Beantragung und/oder Verlängerung Ihrer Bootskarte erforderlich ist.
Die ärztliche Untersuchung wird durchgeführt, nachdem die Prüfung bestanden und alle zum jeweiligen Schein gehörenden Praxisübungen absolviert wurden.
Was müssen Sie am Tag der ärztlichen Untersuchung mitbringen?
- Personalausweis (DNI)
- Brille (falls benötigt)


ÖFFNUNGSZEITEN
MONTAG – DONNERSTAG
9:00–19:30 Uhr
FREITAG
9:00–13:30 Uhr

STANDORT
Carrer de Manuel Azaña, 1 Bajos
07006 Palma
Illes Balears
Vereinbaren Sie einen Termin
Nach spanischen Vorschriften ist für das Führen bestimmter Arten von Booten der Erwerb einer nautischen Lizenz erforderlich, die von der Dirección General de la Marina Mercante oder von den Autonomen Gemeinschaften ausgestellt wird, die diese Zuständigkeiten übernommen haben, sowie ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass die antragstellende Person in der Lage ist, diese Tätigkeit auszuüben.
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In den Balearischen Inseln ist die Ausstellung der nautischen Lizenzen der Dirección General de Transporte Marítimo y Aéreo unterstellt, konkret dem Bereich Transporte Marítimo.
Häufige Fragen
Für welche Arten von Bootsführerscheinen stellen Sie ärztliche Atteste aus?
• Licencia de Navegación
• Patrón de Moto Náutica (Tipo A, B o C)
• Patrón para Navegación Básica (PNB)
• Patrón de Embarcaciones de Recreo (PER)
• Patrón de Yate
• Capitán de Yate
Wann finden die Prüfungen für die nautischen Lizenzen auf den Balearischen Inseln statt?
Auf ihrer Website veröffentlicht die Regierung der Balearischen Inseln im Bereich Transporte Marítimo jedes Jahr den Prüfungskalender für alle nautischen Lizenzen. Hier sind die Termine für den Prüfungskalender für die nautischen Lizenzen im Jahr 2020 für Boote (Patrón de Embarcaciones de Recreo, Patrón de Navegación Básica, Capitán de Yate, Patrón de Yate und Moto náutica) auf den Balearischen Inseln.
Aus welchen Untersuchungen besteht die ärztliche Untersuchung für nautische Lizenzen?
Für die Beantragung der nautischen Lizenz oder die Verlängerung der Nachweiskarte über den Besitz des Scheins ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich, die aus Folgendem besteht:
- Eine Anamnese
- Eine Überprüfung des Hörvermögens
- Eine Beurteilung der Sehfähigkeit
- Eine Untersuchung des allgemeinen Gesundheitszustands der antragstellenden Person
Diese Untersuchungen dienen dazu festzustellen, dass die erforderlichen psychophysischen Voraussetzungen für das Attest erfüllt sind.
Worin besteht der EAE‑Test für das Waffenzertifikat?
Nein, die ärztliche Untersuchung ist erforderlich, um die nautische Lizenz zu erhalten oder die Nachweiskarte zu verlängern. Wenn Sie jedoch Ihren Führerschein vor weniger als 2 Jahren erneuert haben, ist nicht die gesamte Untersuchung erforderlich; Sie müssen jedoch das Gesundheitszentrum zur Beurteilung des Farbsehens aufsuchen, insbesondere zur Unterscheidung zwischen Grün und Rot.
Gibt es Fälle, in denen die ärztliche Untersuchung NICHT erforderlich ist?
Für den Besitz und Gebrauch von Waffen ist eine Waffenlizenz erforderlich für die folgenden Kategorien:
• 1ª (Pistolen und Revolver)
• 2ª (Langwaffen für Bewachung/Überwachung sowie für die Großwildjagd)
• 3ª (Sportschießen, Waffen mit glattem Lauf sowie Luft- oder Gasdruckwaffen)
• 7ª.2 (Armbrüste) und 7ª.3 (Leinenwurfgeräte)
Wie oft werden die Ausweiskarten der nautischen Lizenzen erneuert?
Zunächst sollten Sie wissen, dass nautische Lizenzen kein Ablaufdatum haben – lediglich die Nachweiskarte läuft ab. Für alle nautischen Lizenzen (PER, PNB, Patrón oder Capitán de Yate) beträgt die Gültigkeitsdauer der Karten 10 Jahre, außer in Sonderfällen oder ab dem Alter von 70 Jahren; dann müssen sie alle 2 Jahre erneuert werden.
Welche Boote erfordern keinen Schein und unter welchen Bedingungen?
- Motorboote (ausgenommen Jetskis) mit einer maximalen Leistung von 11,26 Kilowatt und bis zu 5 Metern Länge.
- Segelboote bis zu 6 Metern Länge.
- Außerdem muss man volljährig sein, bei Tageslicht fahren und sich in einer maximalen Entfernung von 2 Seemeilen von einem Hafen, einer Marina oder einem geschützten Ort befinden.
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